Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Die hier vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Gast / Mieter / Kunden (nachfolgend «Kunde» genannt) und dem Anbieter «Anstatthotel.ch GmbH» («Hotel») als Vermieter oder Anbieter von Hotelzimmer, Apartments und Wohnungen sowie als Erbringer weiterer Lieferungen und Leistungen zugunsten des Kunden. Bestellt ein Dritter für den Gast eine Beherbergung, so haften der Dritte und der Gast dem Hotel gegenüber als Solidarschuldner für alle abgeschlossenen Verträge. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden oder weiterer Dritter finden keine Anwendung.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt zustande, indem ein Kunde ein oder mehrere Zimmer oder weitere Lieferungen und Leistungen bucht. Eine Buchung wiederum kommt zustande, indem ein Kunde online auf der Website des Hotels, auf einer Online-Buchungsplattform oder direkt im Kontakt mit dem Hotel ein oder mehrere Zimmer zahlungspflichtig reserviert. Die Reservation erhält Gültigkeit mit Ausstellung einer digitalen Reservationsbestätigung durch das Hotel mit Angabe zu Reservationsnummer, Reisedaten und allfälligen Stornierungsbedingungen.
Ein Vertragsabschluss ist nur möglich mit Angabe von gültigen Kreditkarteninformationen oder über eine alternative vereinbarte vorgängige Bezahlung. Sollten die angegebenen Kreditkartendaten des Kunden ungültig sein, so wird die Reservation trotz Ausstellung einer Reservationsbestätigung nicht aufrechterhalten.
Die Weitergabe, Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer an Dritte sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
Vertragsänderungen werden für das Hotel erst durch eine schriftliche oder digitale Rückbestätigung verbindlich. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages durch den Gast sind ohne eine solche Rückbestätigung unwirksam.
3. Preise, Vorauszahlung, Zahlungsmittel und Bezahlung
Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und schliessen die gesetzliche Mehrwertsteuer mit ein. Eine anfallende Übernachtungspauschale/Kurtaxe wird dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt. Der endgültige Preis ergibt sich aus dem Vertragsabschluss. Änderungen eines Vertrages berechtigen das Hotel abweichende Preise zu verlangen, bspw. bei einer Verlängerung des Aufenthalts, einer Änderung der Anzahl gebuchter Zimmer, der Leistung des Hotels etc.
Der Kunde verpflichtet sich, die vertraglich vereinbarten Leistungen und sämtliche allfällig weiterer in Anspruch genommener Lieferungen und Leistungen zu bezahlen. Eine Erhöhung gesetzlicher Abgaben nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Kunden.
Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung sechs Monate, so behält sich das Hotel eine angemessene Preisanpassung vor.
Vereinbarte Leistungen sind vom Kunden vor Leistungsbezug und spätestens am Anreisetag zu bezahlen. Eine verspätete Zahlung oder ein Ausbleiben einer Zahlung berechtigt das Hotel die Reservation aufzuheben und anderweitig zu vermieten. Die Zahlungspflicht des Kunden wird dadurch nicht aufgehoben.
Als Zahlungsmittel akzeptiert das Hotel ausschliesslich Kreditkarten der Anbieter Mastercard und Visa. Eine allfällige Übermittlung von Kreditkartendaten erfolgt verschlüsselt und PCI-compliant. Die Bezahlung erfolgt über die Online-Buchungsplattform, einen Zahlungslink oder per Direktbelastung der Kreditkarte. Länger dauernde Buchungen ab 31 Tage können nach Vereinbarung mit Bankdauerauftrag quartals- oder monatsweise im Voraus bezahlt werden. Andere Zahlungsmittel werden nur nach vorheriger Absprache angenommen.
4. Rücktritt oder Stornierung durch den Kunden
Nach dem Zustandekommen eines Vertrages kann der Kunde grundsätzlich bis vor Reiseantritt mittels schriftlicher Mitteilung vom Vertrag zurücktreten und die Reservation kostenfrei stornieren. Ist mit dem Kunde vertraglich eine frühere Frist vereinbart, so gilt der entsprechend frühere Termin als Frist für die kostenfreie Stornierung.
Die Reservation von einem oder mehrerer Zimmer mit einer Gesamtzahl von über 30 Zimmernächten haben ohne anderslautende vertragliche Regelung eine Frist zur Stornierung von 30 Tagen vor Reiseantritt. Ist eine Stornierung der Reservation vertraglich ausgeschlossen oder die Frist für eine kostenlose Stornierung verstrichen, so ist das Hotel berechtigt die vereinbarten Preise in Rechnung zu stellen und von der Kreditkarte des Kunden abzubuchen.
Kann der Kunde in Folge höherer Gewalt (Hochwasser, Lawinenabgang, Erdbeben etc.) nicht oder nicht rechtzeitig anreisen, so ist er nicht verpflichtet, das vereinbarte Entgelt für die versäumten Tage zu bezahlen. Der Kunde muss die Unmöglichkeit der Anreise beweisen. Die Zahlungspflicht für den gebuchten Aufenthalt lebt jedoch ab dem Moment der Anreisemöglichkeit wieder auf.
Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung durch den Kunden ist empfohlen.
5. Rücktritt durch das Hotel
Das Hotel ist berechtigt vom Vertrag ausserordentlich zurückzutreten, sofern ein sachlich gerechtfertigter Grund vorliegt. Ein sachlich gerechtfertigter Grund kann sein, dass
- höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
- ein Verstoss gegen Punkt 2 Abs 3 vorliegt;
- in den Räumlichkeiten des Hotels dem Prostitutionsgewerbe nachgegangen wird;
- in den Räumlichkeiten des Hotels Drogen konsumiert oder Handel mit Drogen betrieben wird;
- über das hauseigene WLAN-System Inhalte herunter- oder hochgeladen werden, welche gegen geltendes Recht verstossen wie bspw. lizenzrechtlich geschützte Inhalte, Kinderpornographie, internetkriminelle Handlungen etc. oder das Ansehen des Hotels nachhaltig schädigen könnten;
- der Kunde offensichtlich zahlungsunfähig oder zahlungsunwillig ist;
- von den Räumlichkeiten einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht oder durch sein rücksichtsloses, anstössiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten den übrigen Gästen, dem Eigentümer, dessen Leute oder den im Beherbergungsbetrieb wohnenden Dritten gegenüber dem Zusammenwohnen verleidet oder sich gegenüber diesen Personen einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen das Eigentum, die Sittlichkeit oder die körperliche Sicherheit schuldig macht;
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.
Bei berechtigter ausserordentlicher Vertragskündigung durch das Hotel entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz. Falls der Kunde für die Kündigung des Hotels verantwortlich ist, ist der Kunde verpflichtet, den vertraglich vereinbarten Preis vollumfänglich zu bezahlen. Die Geltendmachung von weiterem Schaden bleibt vorbehalten. Im Falle einer Kündigung aus sachlich gerechtfertigtem Grund steht dem Hotelbetreiber ausserdem das Recht zur Erteilung eines Hausverbotes zu.
6. Check-in und Check-out
Der Check-in erfolgt in rein digitaler Form ohne Einsatz von Hotelpersonal am Standort des Hotelbetriebes oder Mietobjektes. Die Bezugsbereitschaft eines Hotelzimmers ist ab 16:00 Uhr am Anreisetag gewährleistet. Am Abreisetag ist das Hotelzimmer spätestens bis 10:00 Uhr zu räumen.
Der Kunde erhält den Zugang zum Hotel kurz vor Anreise je nach Standort über einen Code, eine App auf einem Mobiltelefon oder eine Web-Applikation.
Gegen Aufpreis und in Absprache mit dem Hotel sind Early-Check-in und Late-Check-out buchbar. Werden Hotelzimmer nicht fristgerecht geräumt, so ist der Hotelbetrieb berechtigt einen weiteren Tag und allfällig entstandene Umtriebe in Rechnung zu stellen.
7. Verwendung der Zimmer
Das gebuchte Zimmer oder Apartment ist ausschliesslich für den registrierten Gast reserviert. Das Überlassen des Zimmers an eine Drittperson oder die Nutzung durch eine zusätzliche Person bedarf der vorgängigen schriftlichen Einwilligung des Hotels. Die Untervermietung des Zimmers sowie dessen Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken sind ausgeschlossen.
8. Belegung
Das Mietobjekt darf nur mit der vorgesehenen Anzahl Personen belegt werden (Kinder und Kleinkinder inbegriffen). Zusätzliche Personen können vom Verwalter abgewiesen oder gesondert in Rechnung gestellt werden.
9. Tiere
Das Mitbringen von Haustieren ist nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung von Anstatthotel und nur in speziell dafür vorgesehenen Hotelzimmern erlaubt.
Pro mitgeführtem Haustier wird dem Kunden ein Zuschlag pro Nacht verrechnet. Ausnahme sind Assistenzhunde wie bspw. Blindenführhunde; diese dürfen kostenlos und zu jeder Zeit mitgeführt werden.
Sämtliche Schäden und Zusatzaufwendungen, welche dem Hotel durch das Mitführen des Haustieres entstehen (z.B. Reinigung) werden dem Kunden vollumfänglich in Rechnung gestellt.
10. Internet
Innerhalb der Zimmer und Aufenthaltsbereiche von Anstatthotel steht kostenfreies WLAN mit Internetanschluss zur Verfügung. Die permanente Verfügbarkeit des Netzwerkes kann von Anstatthotel nicht garantiert werden.
Der Kunde darf das zur Verfügung gestellte Netzwerk weder physisch (Verkabelung, Montage) noch digital (sämtliche Netzwerk-Einstellungen) verändern. Die Nutzung des Netzwerkes unterliegt dem Fair Use, d.h. dass auf ein zu starkes Belasten durch intensive Down- und Uploads zu verzichten ist. Anstatthotel behält sich das Recht vor, die Netzwerknutzung zu drosseln, einzuschränken oder auszuschalten.
Anstatthotel lehnt jegliche Haftung für allfällige Schäden in Zusammenhang mit der Nutzung des Netzwerkes und oder Internets ab (bspw. Viren, Phishing, Trojaner etc.).
11. Fitness
In einzelnen Anstatthotel-Betrieben steht ein separat buchbarer Fitnessbereich eines Partnerbetriebes zur Verfügung. Die Benutzung dieses Angebotes geschieht auf eigenes Risiko und ohne Betreuung. Anstatthotel lehnt jegliche Haftung ab.
12. Weitere Zusatzdienstleistungen
Zusätzliche Babybetten sind mindestens 24 Stunden vor Anreise zu reservieren, andernfalls kann keine rechtzeitige Zurverfügungstellung garantiert werden.
Weitere zusätzliche Betten können je nach Raumangebot und Verfügbarkeit angefragt werden. Zusätzliche Personen werden verrechnet. Ein Anspruch auf Verfügbarkeit zusätzlicher Betten besteht nicht.
13. Rauchverbot und Brandschutz
In sämtlichen Gebäuden von Anstatthotel gilt ein allgemeines Rauchverbot in allen Innenräumen. Rauchen ist nur auf Aussenflächen in den dafür vorgesehenen Zonen erlaubt. Ein Verstoss gegen das Rauchverbot wird mit einer Strafgebühr von CHF 200 in Rechnung gestellt.
Innerhalb der Zimmer und auf den Balkonen ist der Gebrauch eines Grills verboten.
Falls versucht wird die Brandmeldeanlage oder individuelle Brandmelder in einem Aufenthaltsraum oder Zimmer ausser Betrieb zu setzen, wird dies mit einer Strafgebühr von CHF 200 in Rechnung gestellt. Ausserdem werden dem Verursacher alle weiteren daraus entstehenden Kosten weiterverrechnet.
Es dürfen nur die zur Zimmerausstattung gehörenden Gegenstände und Geräte verwendet werden. Beim Verwenden von Mikrowelle, Herdplatte, Wasserkocher ist zwingend eine übermässige Dampf- und Rauchbildung zu verhindern sowie das Fenster zu öffnen und für ausreichende Durchlüftung zu sorgen. Bei einer irrtümlichen oder missbräuchlichen Alarmierung der Feuerwehr werden dem Verursacher als Gebühr mindestens CHF 400 sowie die Einsatzkosten der Feuerwehr verrechnet.
Aufgrund feuerpolizeilicher Bestimmungen dürfen keine Gegenstände in den Gängen oder Aufenthaltsräumen deponiert werden. Ferner sind sämtliche Ausgänge jederzeit freizuhalten.
14. Beschädigung der Einrichtung des Hotels
Der Gast ist gegenüber Anstatthotel für alle von ihm, Mitreisenden, Begleiter oder Hilfspersonen verursachten Verluste oder Beschädigungen haftbar.
Der Gast haftet insbesondere für Schäden am Zimmer, in den Aufenthaltsräumen und an allen Einrichtungsgegenständen (bspw. Zimmereinrichtung, Kücheneinrichtung, Badarmaturen, Fernseher, WLAN-Router, Rauchmelder, Wäsche etc.) sowie deren Verlust. Im Falle einer Beschädigung oder eines Verlustes haftet der Kunde für den Wiederbeschaffungswert resp. die Instandstellungskosten.
Nimmt ein Dritter die Reservation für den Gast vor, so haftet der Dritte dem Hotel gegenüber als Besteller zusammen mit dem Gast als Solidarschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.
15. Parkplätze
Je nach Standort und Verfügbarkeit bietet Anstatthotel den Gästen kostenpflichtige oder kostenfreie Parkplätze an. Falls ein Parkangebot besteht, so lehnt Anstatthotel jegliche Haftung für Parkschäden, Diebstahl oder andere Schäden am Fahrzeug während des Aufenthaltes des Gastes ab.
Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge können vom Grundeigentümer gebüsst und in zwingenden Fällen auf Kosten des Fahrzeuginhabers abgeschleppt werden.
16. Nachtruhe
In den Räumlichkeiten von Anstatthotel gilt die landesübliche Nachtruhe während der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr. Während dieser Zeit sind Gespräche, Fernseher, Radio etc. auf Zimmerlautstärke zu limitieren.
17. Haftung des Hotels
Mitgeführte Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden im Hotel. Das Hotel übernimmt keine Haftung für Verlust, Beschädigung und anderer Vermögensschäden ausser bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels.
Bei Aktivitäten ausserhalb des Hotels übernimmt das Hotel keine Haftung. Weder bei Unfall oder Verletzungen noch bei Verlust von Sachen, auch wenn diese Aktivitäten vom Hotel dem Kunden empfohlen oder durch Dritte durchgeführt wurden. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich 6 Monate nach Abreise, sofern die zwingend gesetzlichen Bestimmungen nicht längere Fristen vorsehen.
Stellt das Hotel das/die vereinbarte/n Hotelzimmer nicht zur Verfügung, haftet es dem Gast gegenüber für den entstandenen Schaden, sofern dieser nachgewiesen werden kann. Sollte das Hotel nicht in der Lage sein, das/die reservierte/n Zimmer bei Ankunft zur Verfügung zu stellen, wird es gleichwertige Ersatzunterkunft in einem anderen Hotel organisieren und für alle zusätzlichen Kosten wie Transport, Unterkunft etc., welche die ursprünglichen Vertragspreise überschreiten, aufkommen.
Für eine Beeinflussung des Beherbergungs- oder Mietobjektes durch höhere Gewalt, wie z.B. Streik, Pandemien, Krieg, Erdbeben, landesübliche Strom- und Wasserausfälle, Unwetterlagen wird nicht gehaftet.
18. Mitwirkungspflicht
Der Kunde ist aufgefordert, bei Ankunft das Inventar des Mietobjektes zu überprüfen und innerhalb von 24 Stunden dem Hotelbetreiber/Eigentümer/Verwalter allfällige Mängel zu melden, damit Abhilfe geleistet werden kann. Auch alle sonstigen Beanstandungen an der Mietsache müssen unverzüglich gemeldet werden. Nachträglich eingereichte Reklamationen werden nicht berücksichtigt.
Der Gast hat die Unterkunft nebst Inventar pfleglich zu behandeln und ist verpflichtet, alle während seiner Aufenthaltsdauer durch ihn verursachten Schäden dem Hotelbetreiber/Eigentümer/Verwalter zu melden.
19. Datenschutz
Die separate Datenschutzerklärung (gültig ab 1. September 2022) ist vollständiger Bestandteil der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
20. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestandteile dieser AGB unwirksam oder ungültig sein, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht berührt. Abweichende Vereinbarungen bedürfen zur Gültigkeit der schriftlichen Form.
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist 6300 Zug, Schweiz. Es ist schweizerisches Recht anwendbar. 01.09.2022/rh