Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Die hier vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Gast / Mieter / Kunden (nachfolgend «Kunde» genannt) und dem Anbieter «Anstatthotel.ch GmbH» («Hotel») als Vermieter oder Anbieter von Hotelzimmer, Apartments und Wohnungen sowie als Erbringer weiterer Lieferungen und Leistungen zugunsten des Kunden. Bestellt ein Dritter für den Gast eine Beherbergung, so haften der Dritte und der Gast dem Hotel gegenüber als Solidarschuldner für alle abgeschlossenen Verträge. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden oder weiterer Dritter finden keine Anwendung.

2. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt zustande, indem ein Kunde ein oder mehrere Zimmer oder weitere Lieferungen und Leistungen bucht. Eine Buchung wiederum kommt zustande, indem ein Kunde online auf der Website des Hotels, auf einer Online-Buchungsplattform oder direkt im Kontakt mit dem Hotel ein oder mehrere Zimmer zahlungspflichtig reserviert. Die Reservation erhält Gültigkeit mit Ausstellung einer digitalen Reservationsbestätigung durch das Hotel mit Angabe zu Reservationsnummer, Reisedaten und allfälligen Stornierungsbedingungen.

Ein Vertragsabschluss ist nur möglich mit Angabe von gültigen Kreditkarteninformationen oder über eine alternative vereinbarte vorgängige Bezahlung. Sollten die angegebenen Kreditkartendaten des Kunden ungültig sein, so wird die Reservation trotz Ausstellung einer Reservationsbestätigung nicht aufrechterhalten.

Die Weitergabe, Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer an Dritte sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.

Vertragsänderungen werden für das Hotel erst durch eine schriftliche oder digitale Rückbestätigung verbindlich. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages durch den Gast sind ohne eine solche Rückbestätigung unwirksam.

3. Preise, Vorauszahlung, Zahlungsmittel und Bezahlung

Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und schliessen die gesetzliche Mehrwertsteuer mit ein. Eine anfallende Übernachtungspauschale/Kurtaxe wird dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt. Der endgültige Preis ergibt sich aus dem Vertragsabschluss. Änderungen eines Vertrages berechtigen das Hotel abweichende Preise zu verlangen, bspw. bei einer Verlängerung des Aufenthalts, einer Änderung der Anzahl gebuchter Zimmer, der Leistung des Hotels etc.

Der Kunde verpflichtet sich, die vertraglich vereinbarten Leistungen und sämtliche allfällig weiterer in Anspruch genommener Lieferungen und Leistungen zu bezahlen. Eine Erhöhung gesetzlicher Abgaben nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Kunden.

Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung sechs Monate, so behält sich das Hotel eine angemessene Preisanpassung vor.

Vereinbarte Leistungen sind vom Kunden vor Leistungsbezug und spätestens am Anreisetag zu bezahlen. Eine verspätete Zahlung oder ein Ausbleiben einer Zahlung berechtigt das Hotel die Reservation aufzuheben und anderweitig zu vermieten. Die Zahlungspflicht des Kunden wird dadurch nicht aufgehoben.

Als Zahlungsmittel akzeptiert das Hotel ausschliesslich Kreditkarten der Anbieter Mastercard und Visa. Eine allfällige Übermittlung von Kreditkartendaten erfolgt verschlüsselt und PCI-compliant. Die Bezahlung erfolgt über die Online-Buchungsplattform, einen Zahlungslink oder per Direktbelastung der Kreditkarte. Länger dauernde Buchungen ab 31 Tage können nach Vereinbarung mit Bankdauerauftrag quartals- oder monatsweise im Voraus bezahlt werden. Andere Zahlungsmittel werden nur nach vorheriger Absprache angenommen.

Hinweis zu Serafe-Gebühren:

Bei kurzfristigen Aufenthalten fallen keine zusätzlichen Radio- und Fernsehempfangsgebühren (Serafe) an. Gäste, die sich für einen langfristigen Aufenthalt entscheiden und sich bei der Gemeinde anmelden, sind verpflichtet, sich selbständig bei der Serafe AG zu melden und die entsprechenden Gebühren direkt zu entrichten. Der Hotelbetrieb übernimmt in keinem Fall die Kosten für Serafe-Gebühren.

4. Rücktritt oder Stornierung durch den Kunden

Nach dem Zustandekommen eines Vertrages kann der Kunde grundsätzlich bis zwei Tage vor Anreise mittels schriftlicher Mitteilung vom Vertrag zurücktreten und die Reservation kostenfrei stornieren. Ist mit dem Kunde vertraglich eine frühere Frist vereinbart, so gilt der entsprechend frühere Termin als Frist für die kostenfreie Stornierung.

Die Reservation von einem oder mehrerer Zimmer mit einer Gesamtzahl von über 30 Zimmernächten haben – ohne anderslautende vertragliche Regelung – eine Frist zur Stornierung von 30 Tagen vor Reiseantritt.

Ist eine Stornierung der Reservation vertraglich ausgeschlossen oder die Frist für eine kostenlose Stornierung verstrichen, so ist das Hotel berechtigt die vereinbarten Preise in Rechnung zu stellen und von der Kreditkarte des Kunden abzubuchen.

Bei Buchungen über Online-Plattformen (z.B. Booking.com) gelten die dort mitgeteilten Stornierungs- und Zahlungsbedingungen. Stornierungen oder Änderungen müssen in diesem Fall über die betreffende Plattform oder direkt gegenüber dem Hotel erfolgen, gemäss den Vorgaben der Plattform. Die vorliegenden AGB gelten ergänzend und insoweit, als sie nicht im Widerspruch zu den vereinbarten Bedingungen der Buchungsplattform stehen.

No-Shows (Nichtanreise ohne vorherige Stornierung) werden einem verspäteten Rücktritt gleichgestellt. In diesem Fall ist das Hotel berechtigt, den gesamten vereinbarten Preis in Rechnung zu stellen bzw. abzubuchen.

Kann der Kunde infolge höherer Gewalt – insbesondere Naturkatastrophen (z. B. Hochwasser, Lawinenabgang, Erdbeben), Pandemien, Epidemien, behördlich angeordneter Reisebeschränkungen, Streiks, politischen Unruhen oder anderer unvorhersehbarer, aussergewöhnlicher Ereignisse, die ausserhalb des Einflussbereichs des Kunden liegen – nicht oder nicht rechtzeitig anreisen, so ist er nicht verpflichtet, das vereinbarte Entgelt für die versäumten Tage zu bezahlen. Der Kunde hat die Unmöglichkeit der Anreise glaubhaft nachzuweisen. Die Zahlungspflicht für den gebuchten Aufenthalt lebt jedoch ab dem Zeitpunkt der tatsächlichen Anreisemöglichkeit wieder auf.

Bereits geleistete Anzahlungen oder Vorauszahlungen werden in Fällen höherer Gewalt, die eine rechtzeitige Anreise unmöglich machen, auf Wunsch des Kunden wahlweise rückerstattet oder für eine zukünftige Buchung gutgeschrieben. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht, wenn eine alternative Anreise zumutbar gewesen wäre oder die Voraussetzungen für höhere Gewalt nicht glaubhaft gemacht werden.

Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung durch den Kunden ist empfohlen.

5. Rücktritt durch das Hotel

Das Hotel darf den Beherbergungsvertrag in Ausnahmefällen aus wichtigem Grund kündigen, insbesondere wenn das Verhalten des Gastes zu erheblichen Störungen oder Gefahren führt. Ein solcher sachlich gerechtfertigter Grund liegt insbesondere vor, wenn

  • höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
  • Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen gebucht wurden, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks;
  • ein Verstoss gegen Punkt 2 Abs 3 vorliegt;
  • in den Räumlichkeiten des Hotels dem Prostitutionsgewerbe nachgegangen wird;
  • in den Räumlichkeiten des Hotels Drogen konsumiert oder Handel mit Drogen betrieben wird;
  • über das hauseigene WLAN-System Inhalte herunter- oder hochgeladen werden, welche gegen geltendes Recht verstossen wie bspw. lizenzrechtlich geschützte Inhalte, Kinderpornographie, internetkriminelle Handlungen etc. oder das Ansehen des Hotels nachhaltig schädigen könnten;
  • der Kunde offensichtlich zahlungsunfähig oder zahlungsunwillig ist;
  • der Kunde die Räumlichkeiten erheblich zweckentfremdet oder durch rücksichtsloses, anstössiges oder grob ungehöriges Verhalten gegenüber übrigen Gästen, dem Eigentümer, dessen Leute oder Dritten das Zusammenleben im Hotelbetrieb unzumutbar beeinträchtigt oder sich strafbar macht, insbesondere durch Handlungen gegen Eigentum, Sittlichkeit oder körperliche Unversehrtheit;
  • das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.

Im Falle einer berechtigten, ausserordentlichen Kündigung des Vertrags durch das Hotel besteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.

Ist der Kunde für den Kündigungsgrund verantwortlich, bleibt der Kunde zur Zahlung des vertraglich vereinbarten Entgelts verpflichtet. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt vorbehalten.

Darüber hinaus ist das Hotel im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt, dem Kunden ein Hausverbot zu erteilen.

Das Hotel haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Weitergehende Ansprüche des Kunden – insbesondere bei leichter Fahrlässigkeit – sind ausgeschlossen.

6. Check-in und Check-out

Das Check-in erfolgt vollständig digital und ohne physische Anwesenheit von Hotelpersonal am Standort des Hotels oder Mietobjekts. Die Bereitstellung des Hotelzimmers ist am Anreisetag ab 16:00 Uhr gewährleistet. Am Abreisetag ist das Zimmer spätestens bis 10:00 Uhr zu verlassen.

Der Zugang zum Hotel wird dem Gast kurz vor Anreise – abhängig vom jeweiligen Standort – entweder über einen Zugangscode, eine mobile App oder eine Web-Applikation zur Verfügung gestellt.

Ein Early-Check-in oder Late-Check-out ist – vorbehaltlich Verfügbarkeit – gegen Aufpreis und nach vorheriger Absprache mit dem Hotel möglich.

Wird das Hotelzimmer nicht bis zur vereinbarten Check-out-Zeit geräumt, ist das Hotel berechtigt, für die zusätzliche Nutzung folgende Entschädigung zu verlangen:

  • Bei Räumung bis spätestens 14:00 Uhr: 50 % des jeweils gültigen Tagespreises
  • Bei Räumung nach 14:00 Uhr: 100 % des Tagespreises

Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.

Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.

Im Rahmen des digitalen Check-in-Prozesses ist der Gast verpflichtet, seine persönlichen Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum sowie bei ausländischen Gästen die Pass- oder Ausweisnummer) vollständig und wahrheitsgemäss anzugeben. Das Hotel ist berechtigt, zur gesetzlich vorgeschriebenen Gästeregistrierung einen Identitätsnachweis (amtlicher Ausweis) anzufordern. Kommt der Gast dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, ist das Hotel berechtigt, die Beherbergung zu verweigern.

7. Verwendung der Zimmer

Das gebuchte Zimmer bzw. Apartment ist ausschliesslich für die bei der Buchung registrierte Person(enanzahl) bestimmt. Die Überlassung an Dritte oder die Nutzung durch zusätzliche, nicht angemeldete Personen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Hotels zulässig.

Das Mietobjekt darf nur mit der bei der Buchung angegebenen und für das jeweilige Zimmer vorgesehene Anzahl an Personen belegt werden – Kinder und Kleinkinder eingeschlossen. Eine Überbelegung ist unzulässig. Zusätzliche Personen können vom Hotel bzw. der Verwaltung abgewiesen oder mit einem Aufpreis gesondert in Rechnung gestellt werden.

Die Untervermietung sowie eine Nutzung zu anderen als rein privaten Beherbergungszwecken (z. B. gewerbliche Nutzung, Veranstaltungen, repräsentative Zwecke) sind ausdrücklich untersagt.

Buchungen dürfen ausschliesslich von volljährigen Personen (mindestens 18 Jahre alt) vorgenommen werden. Minderjährige dürfen nur in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson oder mit schriftlicher Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten beherbergt werden.

Bei Verstoss gegen eine der oben genannten Bestimmungen ist das Hotel berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, die betroffenen Personen der Unterkunft zu verweisen und/oder zusätzliche Gebühren zu erheben. Ein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen besteht in diesen Fällen nicht.

8. Tiere

Das Mitbringen von Hunden ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anstatthotels und ausschliesslich in dafür vorgesehenen Zimmerkategorien gestattet.

Für jeden mitgeführten Hund wird ein Zuschlag pro Nacht erhoben. Hiervon ausgenommen sind anerkannte Assistenzhunde (z. B. Blindenführhunde); diese dürfen jederzeit und kostenlos mitgeführt werden.

Der Kunde haftet für sämtliche Schäden sowie für Mehraufwände (z. B. zusätzliche Reinigungsarbeiten), die durch das Mitführen des Hundes entstehen. Diese werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.

Das Mitbringen weiterer Haustiere ist nicht gestattet.

9. Internet

Innerhalb der Zimmer und Aufenthaltsbereiche von Anstatthotel steht kostenfreies WLAN mit Internetanschluss zur Verfügung. Die permanente Verfügbarkeit des Netzwerkes kann von Anstatthotel nicht garantiert werden.

Der Kunde darf das zur Verfügung gestellte Netzwerk weder physisch (Verkabelung, Montage) noch digital (sämtliche Netzwerk-Einstellungen) verändern. Die Nutzung des Netzwerkes unterliegt dem Fair Use, d.h. dass auf ein zu starkes Belasten durch intensive Down- und Uploads zu verzichten ist. Anstatthotel behält sich das Recht vor, die Netzwerknutzung zu drosseln, einzuschränken oder auszuschalten.

Anstatthotel lehnt jegliche Haftung für allfällige Schäden in Zusammenhang mit der Nutzung des Netzwerkes und oder Internets ab (bspw. Viren, Phishing, Trojaner etc.).

10. Fitness

In einzelnen Anstatthotel-Betrieben steht ein separat buchbarer Fitnessbereich eines Partnerbetriebes zur Verfügung. Die Benutzung dieses Angebotes geschieht auf eigenes Risiko und ohne Betreuung. Anstatthotel lehnt jegliche Haftung ab.

11. Weitere Zusatzdienstleistungen

Zusätzliche Babybetten sind mindestens 24 Stunden vor Anreise zu reservieren, andernfalls kann keine rechtzeitige Zurverfügungstellung garantiert werden.

Weitere zusätzliche Betten können je nach Raumangebot und Verfügbarkeit angefragt werden. Zusätzliche Personen werden verrechnet. Ein Anspruch auf Verfügbarkeit zusätzlicher Betten besteht nicht.

12. Rauchverbot und Brandschutz

In sämtlichen Gebäuden von Anstatthotel gilt ein allgemeines Rauchverbot in allen Innenräumen. Rauchen ist nur auf Aussenflächen in den dafür vorgesehenen Zonen erlaubt. Ein Verstoss gegen das Rauchverbot wird mit einer Strafgebühr von CHF 200 in Rechnung gestellt.

Innerhalb der Zimmer und auf den Balkonen ist der Gebrauch eines Grills verboten.

Falls versucht wird die Brandmeldeanlage oder individuelle Brandmelder in einem Aufenthaltsraum oder Zimmer ausser Betrieb zu setzen, wird dies mit einer Strafgebühr von CHF 200 in Rechnung gestellt. Ausserdem werden dem Verursacher alle weiteren daraus entstehenden Kosten weiterverrechnet.

Es dürfen nur die zur Zimmerausstattung gehörenden Gegenstände und Geräte verwendet werden. Beim Verwenden von Mikrowelle, Herdplatte, Wasserkocher ist zwingend eine übermässige Dampf- und Rauchbildung zu verhindern sowie das Fenster zu öffnen und für ausreichende Durchlüftung zu sorgen. Bei einer irrtümlichen oder missbräuchlichen Alarmierung der Feuerwehr werden dem Verursacher als Gebühr mindestens CHF 400 sowie die Einsatzkosten der Feuerwehr verrechnet.

Aufgrund feuerpolizeilicher Bestimmungen dürfen keine Gegenstände in den Gängen oder Aufenthaltsräumen deponiert werden. Ferner sind sämtliche Ausgänge jederzeit freizuhalten.

13. Beschädigung der Einrichtung des Hotels

Der Gast haftet gegenüber Anstatthotel für alle durch ihn selbst, durch Mitreisende, Begleitpersonen oder von ihm beigezogene Hilfspersonen verursachten Schäden, Verluste oder übermässige Verschmutzungen.

Die Haftung umfasst insbesondere:

  • Beschädigungen oder Verlust von Einrichtungsgegenständen (z. B. Möbel, Kücheneinrichtungen, Elektrogeräte, Sanitäreinrichtungen, Fernseher, WLAN-Router, Rauchmelder),
  • Schäden in den Gästezimmern, Apartments, Gemeinschaftsräumen oder am Gebäude selbst sowie
  • daraus resultierende Instandsetzungs- oder Wiederbeschaffungskosten.

Der Gast haftet ebenfalls für Schäden, die durch unsachgemässen Gebrauch von in den Apartments bereitgestellten Einrichtungen (wie z. B. Küche, Waschmaschine) entstehen.

Bei Verlust oder unsachgemässer Weitergabe von digitalen Zugangscodes oder physischen Schlüsseln ist das Hotel berechtigt, die dadurch entstandenen Aufwendungen (z. B. Austausch der Schliessanlage oder Sicherheitsprüfung) in Rechnung zu stellen.

Im Schadenfall haftet der Gast in vollem Umfang für den Wiederbeschaffungswert bzw. die Kosten der Reparatur sowie für allfällige Folgeschäden (z. B. Mietausfall bei Nichtnutzbarkeit).

Wird die Buchung durch einen Dritten (z. B. Reiseveranstalter, Firma, Familienmitglied) vorgenommen, so haften der buchende Dritte und der Gast dem Hotel gegenüber solidarisch für sämtliche Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag.

Der Gast ermächtigt das Hotel ausdrücklich, im Schadenfall sämtliche Kosten über die bei der Buchung hinterlegte Kreditkarte abzuwickeln.

Bei vorsätzlicher Beschädigung, mutwilligem Verhalten oder Manipulation technischer Einrichtungen behält sich das Hotel das Recht vor, Strafanzeige zu erstatten.

14. Parkplätze

Je nach Standort und Verfügbarkeit bietet Anstatthotel den Gästen kostenpflichtige oder kostenfreie Parkplätze an. Falls ein Parkangebot besteht, so lehnt Anstatthotel jegliche Haftung für Parkschäden, Diebstahl oder andere Schäden am Fahrzeug während des Aufenthaltes des Gastes ab.

Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge können vom Grundeigentümer gebüsst und in zwingenden Fällen auf Kosten des Fahrzeuginhabers abgeschleppt werden.

15. Nachtruhe

In den Räumlichkeiten von Anstatthotel gilt die landesübliche Nachtruhe während der Zeit von 22 Uhr bis 7 Uhr. Während dieser Zeit sind Gespräche, Fernseher, Radio etc. auf Zimmerlautstärke zu limitieren.

16. Verbot der Prostitution

Prostitution ist auf dem gesamten Hotelgelände strengstens untersagt. Bei Verstoss gegen dieses Verbot behalten wir uns das Recht vor, die betreffenden Personen mit einer Geldstrafe zu belegen, die zuständigen Behörden zu benachrichtigen und den Zugang zum Hotel dauerhaft zu verweigern.

17. Drogenpolitik

Der Gebrauch, Besitz oder die Verteilung von illegalen Drogen auf dem Hotelgelände ist strikt untersagt. Gäste, die gegen diese Regel verstossen, werden umgehend den zuständigen Behörden gemeldet und dauerhaft vom Hotel ausgeschlossen.

18. Haftung des Hotels

Mitgeführte Gegenstände befinden sich auf eigene Gefahr des Gastes in der Unterkunft. Das Hotel haftet nicht für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von eingebrachten Sachen, es sei denn, der Schaden wurde durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht.

Für Aktivitäten ausserhalb des Hotels (z. B. Ausflüge, Sportaktivitäten), an denen der Gast teilnimmt – auch wenn diese durch das Hotel vermittelt oder empfohlen wurden – übernimmt das Hotel keine Haftung. Dies gilt sowohl für Unfälle, Verletzungen als auch für den Verlust oder die Beschädigung persönlicher Gegenstände.

Sollte das Hotel aus Gründen, die es zu vertreten hat, das/die reservierte/n Zimmer bei Anreise nicht zur Verfügung stellen können, haftet es dem Gast für den daraus entstehenden nachweisbaren Schaden. In diesem Fall verpflichtet sich das Hotel, eine gleichwertige Ersatzunterkunft zu organisieren und sämtliche Mehrkosten (z. B. Transport, höhere Übernachtungskosten) zu übernehmen, soweit sie über den ursprünglich vereinbarten Preis hinausgehen.

Bei Ereignissen höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Krieg, Pandemien, Streik, landesübliche Strom- oder Wasserausfälle, behördliche Anordnungen) ist die Haftung des Hotels ausgeschlossen. Dies gilt auch für sonstige, vom Hotel nicht zu vertretende Störungen oder Beeinträchtigungen der Leistungserbringung.

Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich sechs Monate nach dem vertraglich vorgesehenen Abreisedatum, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen längere Fristen vorsehen.

Die Haftung des Hotels ist – soweit gesetzlich zulässig – auf Fälle grober Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit sie nicht wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten), Personenschäden oder zwingende gesetzliche Regelungen betrifft. Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften, insbesondere bei Körperschäden, bleiben durch diese Regelung unberührt.

19. Mitwirkungspflicht

Der Kunde ist aufgefordert, bei Ankunft das Inventar des Mietobjektes zu überprüfen und innerhalb von 24 Stunden dem Hotelbetreiber/Eigentümer/Verwalter allfällige Mängel zu melden, damit Abhilfe geleistet werden kann. Auch alle sonstigen Beanstandungen an der Mietsache müssen unverzüglich gemeldet werden. Nachträglich eingereichte Reklamationen werden nicht berücksichtigt.

Der Gast hat die Unterkunft nebst Inventar pfleglich zu behandeln und ist verpflichtet, alle während seiner Aufenthaltsdauer durch ihn verursachten Schäden dem Hotelbetreiber/Eigentümer/Verwalter zu melden.

20. Datenschutz

Die separate Datenschutzerklärung (gültig ab 1. Mai 2025) ist vollständiger Bestandteil der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Die Bearbeitung personenbezogener Daten erfolgt in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Datenschutzgesetz (DSG) und – soweit anwendbar – der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

21. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestandteile dieser AGB unwirksam oder ungültig sein, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht berührt. Abweichende Vereinbarungen bedürfen zur Gültigkeit der schriftlichen Form.

Diese AGB liegen in deutscher und englischer Fassung vor. Im Falle von Widersprüchen ist die deutschsprachige Version massgeblich.

Ausschliesslicher Gerichtsstand ist 6300 Zug, Schweiz. Es ist schweizerisches Recht anwendbar. 15.05.2025/bf